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   BVerwG, 28.08.2003 - 1 B 485.02, 1 PKH 118.02   

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https://dejure.org/2003,40853
BVerwG, 28.08.2003 - 1 B 485.02, 1 PKH 118.02 (https://dejure.org/2003,40853)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.2003 - 1 B 485.02, 1 PKH 118.02 (https://dejure.org/2003,40853)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 2003 - 1 B 485.02, 1 PKH 118.02 (https://dejure.org/2003,40853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Asylantrages auf Grund der als ausreichend angesehenen Überlebensstrategien des Auswärtigen Amtes für ein gesichertes Überleben im Kongo - Abweichende Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung verschiedener Spruchkörper eines Gerichts - Anforderungen ...

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Asylantrages auf Grund der als ausreichend angesehenen Überlebensstrategien des Auswärtigen Amtes für ein gesichertes Überleben im Kongo - Abweichende Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung verschiedener Spruchkörper eines Gerichts - Anforderungen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2003 - 1 B 485.02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können die Tatsacheninstanzen einen Beweisantrag auf Einholung von Sachverständigengutachten oder einer amtlichen Auskunft im Allgemeinen nach tatrichterlichem Ermessen gemäß § 98 VwGO in entsprechender Anwendung des § 412 ZPO oder mit dem Hinweis auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen (vgl. etwa Beschlüsse des Senats vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 und vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - a.a.O. § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
    Auszug aus BVerwG, 28.08.2003 - 1 B 485.02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können die Tatsacheninstanzen einen Beweisantrag auf Einholung von Sachverständigengutachten oder einer amtlichen Auskunft im Allgemeinen nach tatrichterlichem Ermessen gemäß § 98 VwGO in entsprechender Anwendung des § 412 ZPO oder mit dem Hinweis auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen (vgl. etwa Beschlüsse des Senats vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 und vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - a.a.O. § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308 jeweils m.w.N.).
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